Ein Widerrufsrecht für einen fest gebuchten Termin besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin für eine nicht wahrgenommene Wanderung. Jedoch besteht die Möglichkeit, den gebuchten Termin an eine dritte Person zu übertragen. Die Übertragung des Termins obliegt dem Käufer/der Käuferin des Tickets. Sollte die Wanderung von unserer Seite abgesagt werden, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Der für die Wanderung gezahlte Betrag kann nicht ausgezahlt werden.